Förderprogramm

Invest BW – Innovation III

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Forschungs- und Innovationsvorhaben zur Erschließung neuer Marktfelder in den Zukunftstechnologien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) einschließlich Prozessinnovationen beziehungsweise nichttechnischen Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse, datenbasierte Dienstleistungen (sogenannte Smart Services) und Service-Plattformen ausgerichtet sind.

Sie bekommen die Förderung als einzelnes Unternehmen oder in Kooperation mit anderen Unternehmen und Forschungseinrichtungen oder Hochschulen für Vorhaben, die folgende Zukunftstechnologien und -felder im Fokus haben:

  • künstliche Intelligenz,
  • Quantentechnologien,
  • Gesundheitstechnologien,
  • biointelligente Systeme,
  • innovative Mobilitätssysteme,
  • CO2-neutrale Kraftstoffe oder Energiespeicher,
  • Klimaschutz,
  • Ressourceneffizienz,
  • Gesundheitsdienstleistungen oder
  • Informations- und Kommunikationsdienstleistungen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Unternehmen je nach Unternehmensgröße zwischen 15 Prozent und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 650.000 je Einzelvorhaben beziehungsweise EUR 1,3 Millionen je Verbundvorhaben,
  • Forschungseinrichtungen in begründeten Fällen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 650.000.

Ihr Zuschuss muss mindestens EUR 20.000 betragen (Bagatellgrenze).

In der Innovationsförderung werden regelmäßig technologie-, branchen- und themenoffene oder missionsorientierte Förderaufrufe mit besonderen Einreichungsfristen veröffentlicht.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte über das elektronische Antragsportal zum jeweiligen Stichtag beim zuständigen Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

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